- Gastflieger müssen grundsätzlich eine Versicherung über den österreichischen AEROCLUB nachweisen. Für den Nachweis muss eine gültige Einzahlungsbestätigung mitgeführt werden.
- Jedes Mitglied des Vorstandes kann jederzeit die Gültigkeit der Versicherung kontrollieren und hinterfragen.
- Pro Person kann max. 2 mal pro Jahr ein Gastflugtag absolviert werden. (Ausnahmen im Absatz 4 und 5)
- Jede offene Veranstaltung ist von diesen 2 mal ausgenommen (Freundschaftsfliegen, Meisterschaften, usw.)
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in gewissen Fällen (z.B. Förderung der Jugend, Trainingspartner, ...) die Einschränkung in Punkt 3 zu erweitern. Anträge dazu ergehen schriftlich an den Vorstand.
- Jeder Gastflieger muss eine Person angeben, der er Folge zu leisten hat. Diese Person muss ein anwesendes Vollmitglied des MFZ-Oberaich sein, muss den Gastflieger in den Punkten Clubordnung sowie Ablauf des Flugbetriebs unterweisen und übernimmt die volle Verantwortung für die Handlungen seines Gastes.
- Jeder Gastflieger muss sich in der Liste der Gastflieger im Flugbuch eintragen. Diese Liste ist im Hangar öffentlich zugänglich.
- Abgelegte Modellflugprüfungen der Klasse A + B sowie technisch einwandfreie Flugmodelle sind Voraussetzung für das Fliegen.
- Bei Verstößen jeglicher Arten kann sofort durch ein Vorstandsmitglied der Gastflugtag vorzeitig beendet werden bzw. andere nötige Maßnahmen eingeleitet werden.
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