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Regelung für Gastflieger
  1. Gastflieger müssen grundsätzlich eine Versicherung über den österreichischen AEROCLUB nachweisen. Für den Nachweis muss eine gültige Einzahlungsbestätigung mitgeführt werden.
  2. Jedes Mitglied des Vorstandes kann jederzeit die Gültigkeit der Versicherung kontrollieren und hinterfragen.
  3. Pro Person kann max. 2 mal pro Jahr ein Gastflugtag absolviert werden. (Ausnahmen im Absatz 4 und 5)
  4. Jede offene Veranstaltung ist von diesen 2 mal ausgenommen (Freundschaftsfliegen, Meisterschaften, usw.)
  5. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in gewissen Fällen (z.B. Förderung der Jugend, Trainingspartner, ...) die Einschränkung in Punkt 3 zu erweitern. Anträge dazu ergehen schriftlich an den Vorstand.
  6. Jeder Gastflieger muss eine Person angeben, der er Folge zu leisten hat. Diese Person muss ein anwesendes Vollmitglied des MFZ-Oberaich sein, muss den Gastflieger in den Punkten Clubordnung sowie Ablauf des Flugbetriebs unterweisen und übernimmt die volle Verantwortung für die Handlungen seines Gastes.
  7. Jeder Gastflieger muss sich in der Liste der Gastflieger im Flugbuch eintragen. Diese Liste ist im Hangar öffentlich zugänglich.
  8. Abgelegte Modellflugprüfungen der Klasse A + B sowie technisch einwandfreie Flugmodelle sind Voraussetzung für das Fliegen.
  9. Bei Verstößen jeglicher Arten kann sofort durch ein Vorstandsmitglied der Gastflugtag vorzeitig beendet werden bzw. andere nötige Maßnahmen eingeleitet werden.
 
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